Vielfaltsstatut

§ 1 Repräsentation
Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem KV abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich
diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene und bei der Besetzung von Ämtern, Gremien und Kandidaturen für Mandate ist unser Ziel.


§ 2 Versammlungen
(1) Unsere Präsidien werden über das Jahr hinweg divers besetzt, sofern dafür Kandidatinnen antreten, damit sie die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.

2) Bei Veranstaltungen, die vom Kreisverband organisiert werden, sollen die Referentinnen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.

(3) Alle Veranstaltungen vom KV sollen grundsätzlich barrierearm gestaltet sein.

(4) Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.


§ 3 Einstellung von Arbeitnehmerinnen

(1) Der KV verpflichtet sich als Arbeitgeberin dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfaltwiderspiegeln.

(2) Dazu sind Stellenausschreibungen und ihre Verbreitung so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.

(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.

(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Dienstleisterinnen wird darauf geachtet, dass dies
diskriminierungssensibel arbeiten.


§ 4 Empowerment und Weiterbildung
(1) Der Kreisverband schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.

(2) Der Kreisverband schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und
Weiterbildung der Amtsträgerinnen und Führungskräfte des Verbandes und der Partei. (3) Der Kreisverband stellt für diese Aufgaben ausreichend Mittel und Personalressourcen zur Verfügung. Der Kreisverband wählt zudem ein paritätisch besetztes, vielfaltspolitisches Sprecherinnen Duo.

§ 5 Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien
Zu diesen gehören die LAG Inklusion und Behindertenpolitik, die LAG Integration, Flucht, Migration, die LAG
Queer.Grün.Bayern, die LAG Gesundheit und Soziales, die LAG Bildung, die LAG Frauen- und Gleichstellungspolitik und die LAG SilberGRÜNE.


§ 6 Vielfaltspolitisches-Budget
Der Kreisverband stellt jährlich mindestens 1000 € seines Etats für Empowerment und Weiterbildung im Sinne des Vielfaltstatut zur Verfügung.

§ 7 Geltung
(1) Das Vielfaltsstatut ist Bestandteil der Satzung des Kreisverbandes. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.

(2) Arbeitsgruppen, Arbeitskreise, Fraktionen, Geschäftsstellen, Mandatsträger*innen, Ortsverbände, Ortsgruppen und Vorstände sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihrer politischen Arbeit und ggf. ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind